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***Herzlich willkommen***


WICHTIGE ÄNDERUNGEN - BITTE BEACHTEN:

Der für den 23. März geplante Arbeitseinsatz entfällt!

Die Grünschnittcontainer werden am 24. April gestellt
und bereits am 25. April wieder abgeholt.

Danke für euer Verständnis!



Unsere Geschichte:


Der Verein wurde 1920 gegründet. Vornehmlich wurden in den Gründungsjahren bis 1933 die Parzellen an Angestellte und Beamte verpachtet. 1946, im Zuge der Bodenreform, wurde die Anlage allen Interessenten zugänglich gemacht. Rechtsträger wurde der VKSK mit der Bildung eingenständiger Vereine mit hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung in der damaligen DDR. Der Übergang vom VKSK zum Vereinigungsregister mit eingetragener laufender Nummer 166 vollzog sich am 20.08.1990.

Vorstandsmitglieder:



  • Vorsitzender:

Tobias Ott (Garten 38)


  • stellvertretender Vorsitzender:

Sebastian Ertelt (Garten 25)


  • Kassenwart:

Maik Paul (Garten 20)


  • Schriftführer:

Irmgard Probst (Garten 64)


  • Arbeitseinsätze:

Klaus-Dieter Petrowsky (Garten 32)


  • Weitere Mitglieder:

Dr. Annette Kusterer (Garten 14)

Heidi Buchholz (Garten 74)


Bevorzugte Lage:


Durch die nach Süden hin offene Anlage und klimatisch günstigen Verhältnissen wachsen Wein, Aprikosen und Pfirsiche ausgesprochen gut. Der Blick über Quedlinburg und den Harzrand bis hin zum Brocken ist besonders reizvoll und lockt immer wieder an den Wochenenden Spaziergänger und Familien mit Kindern in die Natur.


Kontaktdaten:



  • Postanschrift:

KGV Harzblick Quedlinburg e.V.

c/o Tobias Ott

Lindengarten 9

D-06484 Quedlinburg


  • Telefonischer Kontakt:

Tel.:    -

mobil: +49 (0) 176 / 64296741


  • e-Mail Adresse:

vorstand@kgv-harzblick-quedlinburg.de




Unser Verein:


Der Verein liegt am Südhang des Hammwartenberges, genannt Kuckuckswinkel, Flurstück 38/2 mit einer Größe von 5,306 ha. Der Zuschnitt von 90 Gärten wurde auf 87 Pachtgärten reduziert. Den Mitgliedern wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Fahrzeuge innerhalb der Anlage auf mehreren Stellflächen zu parken. Neben einer Gemeinschaftslaube steht eine Streuobstwiese den Mitgliedern für Schulungszwecke zur Verfügung. Der Verein verfügt über qualifizierte Fachberater im Obst- und Gemüseanbau. Jeder Garten verfügt über einen Wasser- und Elektroanschluß.

Vereinsrecht:



Die Nutzungsmöglichkeiten eines Kleingartens sind auf die Parzelle beschränkt und unterliegen bestimmten Vorschriften - nicht nur denen unseres Vereins, sondern auch den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.


Lesen Sie mehr dazu unter den folgenden Verlinkungen:





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